Jedes in der Werkabkürzungsdatenbank Zitierportal geführte Werk wird mit einer Abkürzung versehen, die für die Zitierung verbindlich ist. Diese Werkabkürzung muss eindeutig, dh einmalig sein und folgt den in der Redaktionsrichtlinie C.H.BECK/Franz Vahlen festgelegten Vorgaben.
Die Eindeutigkeit in Bezug auf die Werkabkürzungen bezieht sich auf die abstrakte Konstruktion „Werk“, sie ist also losgelöst vom Begriff des einzelnen Buchs.
Werke können daher in unterschiedlichen Formen vorkommen.
Einbändige Werke beispielsweise zeichnen sich dadurch aus, dass der komplette Inhalt des Bandes als eine Einheit betrachtet wird.
Andererseits gehören zum Werk Münchener Kommentar BGB alle bisher erschienenen Auflagen und jeweils alle Bände einer Auflage. Für alle diese Auflagen und Bände gilt dann jeweils die Werkabkürzung MüKoBGB.
Da für jeden Band und jede Auflage jeweils ein Datensatz in der Werkabkürzungsdatenbank existieren soll, muss auch die Vergabe derselben Werkabkürzung innerhalb eines abstrakten Werkes möglich sein. Diese Bedingung soll durch ein entsprechendes Datenmodell vom Zitierportal unterstützt werden.
Zu beachten ist auch, dass die Zusammengehörigkeit verschiedener Bände/Auflagen zu einem Werk sich nicht notwendigerweise durch eine identische Werkabkürzung ausdrückt. Im Gegenteil: Die Werkabkürzung kann sich über die Auflagen hinweg ändern, wenn zB Autoren hinzukommen oder entfallen.
Die Grundsätze der Festlegung von Werkabkürzungen sind zur Bildung eines verbindlichen Zitiervorschlags zu beachten. Der Zitiervorschlag ist bei Printwerken auf der Rückseite des Titelblattes und bei originären Onlinewerken auf dem Titelblatt selbst anzugeben.
Die Werkabkürzungen für die Werke der Verlage C.H.BECK und Franz Vahlen werden von der Koordinationsstelle Redaktionsrichtlinie unter Beachtung der Vorgaben der Redaktionsrichtlinie C.H.BECK/Franz Vahlen und in Absprache mit dem jeweils zuständigen Lektor festgelegt und an das Lektorat für elektronische Publikationen des Verlags C.H.BECK kommuniziert.
Bitte beachten: Im Hinblick auf das inzwischen führende Onlinemedium werden die Onlinekommentare nicht mehr mit der Werkabkürzung ihrer Printversion, sondern ausschließlich mit der Werkabkürzung ihrer Onlineversion zitiert.
Kann ein Werk einer Marke von Beck oder Nomos zugeordnet werden, so ist der Markenname im Zitiervorschlag zu nennen. Auf die Angabe der Herausgebernamen wird verzichtet. Die Werkabkürzung wird durch die Angabe der Marke und des Rechtsgebiets/Gesetzes gebildet.
Zum Beispiel:
Marke | Verbindliche Abkürzung der Marke | Beispiele für Werkabkürzung | |
---|---|---|---|
1 | Beck’sche Formularbücher | BeckFormB | BeckFormB GmbHR |
2 | Beck’sche Handbücher | BeckHdB | BeckHdB AG |
3 | Beck’sche Onlineformulare(Vertrag und Prozess) | BeckOF-VBeckOF-P | BeckOF-VBeckOF-P |
4 | Beck’sche Online-Kommentare | BeckOK | BeckOK FamFG |
5 | Münchener Anwaltshandbücher | MAH | MAH ErbR |
6 | Münchener Handbücher | MHdB | MHdB AG |
7 | Münchener Kommentare | MüKo | MüKoBGB |
8 | Münchener Prozessformularbücher | MPFormB | MPFormB ArbR |
9 | Münchener Vertragshandbuch | MVHdB | MVHdB I GesR |
10 | Beck’sche Kommentare | Beck | Beck TKG |
11 | Praxis der Kommunalverwaltung | PdK- | PdK-Bund |
12 | Nomos Kommentare (= Nomos Großkommentare) | NK- | NK-BGB |
13 | Nomos Handkommentare | HK- | HK-ArbR (Ausnahmen: HaKo-KSchR, HaKo-BetrVG, HaKo-HGB) |
14 | Nomos Lehr- und Praxiskommentare | LPK- | LPK-SGB X |
15 | Nomos Stichwortkommentare | SWK- | SWK-ArbR |
16 | Nomos Formularbibliothek Vertragsgestaltung | FormBib-V | FormBib-V FamR |
17 | Nomos Formularbibliothek Zivilprozess | FormBib-Z | FormBib-Z BauR |
18 | Nomos Formularbücher | FormB- | FormB-VerkR |
19 | Nomos Gesetzesformulare | GForm- | GForm-ZPO |
20 | Nomos Prozesshandbücher | PHdB- | PHdB-SozS |
Bei Lehrbüchern wird die Werkabkürzung durch die Nennung des Autorennamens und der Rechtsgebietsabkürzung, die aus dem Verzeichnis mit den allgemeinen Abkürzungen zu entnehmen ist, gebildet.
Name des Werkes | Werkabkürzung |
---|---|
Dethloff, Familienrecht, 31. Aufl. 2015 | Dethloff FamR |
Die Werkabkürzung ergibt sich aus der Nennung der Namen der namensgebenden Herausgeber bzw. Autoren und bei Monografien sowie Handbüchern eines Zusatzes, zB einer Rechtsgebietsabkürzung. Ist bei Handbüchern das Wort „Handbuch“ Bestandteil des Umschlags, so ist auch das Kürzel „HdB“ Bestandteil des Titelzusatzes und wird dort grundsätzlich – durch Bindestrich verbunden – nachgestellt. Dabei ist – neben der Detailtypographie – unerheblich, ob das Wort Bestandteil des Haupttitels oder eines Untertitels ist oder als Begriff für sich alleine steht (Beispiel: „Ein Handbuch“):
Name des Werkes | Werkabkürzung |
---|---|
Oppenländer/Trölitzsch, Praxishandbuch der GmbH-Geschäftsfüh-rung, 3. Aufl. 2017 (= Handbuch mit Nennung von „Handbuch“ im Haupttitel) | Oppenländer/Trölitzsch GmbH-GF-HdB |
Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl. 2012 (= Handbuch mit Nennung von „Handbuch“ im Untertitel) | Lange MarkenR-HdB |
Kogel, Strategien beim Zugewinnausgleich, 5. Aufl. 2016 (= Mono-grafie) | Kogel Zugewinnausgleich |
Ein Zusatz wird im Übrigen immer dann bei allen Werktypen angefügt, wenn ansonsten eine Verwechslungsgefahr zu anderen Werken besteht.
Name des Werkes | Werkabkürzung |
---|---|
Benkard, Europäisches Patentübereinkommen – EPÜ, 2. Aufl. 2012 | Benkard EPÜ |
Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl. 2015 | Benkard PatG |
Grundsätzlich werden die Namen der namensgebenden Herausgeber bzw. Autoren ausgeschrieben.
Name des Werkes | Werkabkürzung |
---|---|
Bredemeier/Neffke, TVöD/TV-L, 5. Aufl. 2017 | Bredemeier/Neffke |
Bei drei Herausgebern/Autoren kann die Werkabkürzung entweder in Form der Abkürzung durch die Initialen, die ohne Schrägstriche aneinandergefügt werden, oder durch Nennung der Namen, die mit Schrägstrichen aneinandergefügt werden, gebildet werden.
Name des Werkes | Werkabkürzung |
---|---|
Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016 | BKL oder Battis/Krautzberger/Löhr |
Ab vier Herausgebern/Autoren ist die Werkabkürzung mit den Initialen der Namen verbindlich. Die Initialen werden ohne Schrägstriche aneinandergereiht.
Name des Werkes | Werkabkürzung |
---|---|
Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, 3. Aufl. 2014 | EBJS |
Besteht bei der Abkürzung aus drei oder mehr Namen Verwechslungsgefahr, so müssen diese immer ausgeschrieben werden.
Das Adelsprädikat „v.“ oder zusammengesetzte Formen wie „von der“ usw. werden in der sich aus den Initialen der namensgebenden Herausgeber bzw. Autoren zusammensetzenden Abkürzung nicht genannt.
Name des Werkes | Werkabkürzung |
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Kremer/Bachmann/Lutter/v. Werder, Deutscher Corporate Governance Kodex, 7. Aufl. 2018 Kossens/von der Heide/Maaß, 4. Aufl. 2015 | KBLW KHM oder Kossens/von der Heide/Maaß |
Ein Doppelname wird als ein Name gezählt. Bei der Abkürzung durch Initialen wird jeweils nur die erste Initiale des Doppelnamens aufgeführt.
Name des Werkes | Werkabkürzung |
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Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl. 2017 | MKLS |
Vornamen werden bei Verwechslungsgefahr dem Familiennamen ausnahmsweise mit Punkt abgekürzt vorangestellt. Das Adelsprädikat „von“ wird „v.“ abgekürzt, während zusammengesetzte Adelsprädikate wie „von der, von dem“ usw. ausgeschrieben bleiben.
K. Maier; N. Schneider; v. Caemmerer; von der Heide; von dem Bussche |
Ist im Rahmen der Bildung der Werkabkürzung die Angabe eines Bandes notwendig, so erfolgt diese unter Hinzufügung der römisch gezählten Bandnummer.
Name des Werkes | Werkabkürzung |
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Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Bd. IV, 4. Aufl. 2015 | MHdB GesR IV |