Regeln zur Bildung der Werkabkürzungen

Allgemeine Regeln zur Bildung der Werkabkürzungen

I. Vorbemerkung/Begriff des „Werks“

Jedes im ZITIERPORTAL geführte Werk wird mit einer Abkürzung versehen, die für die Zitierung verbindlich ist. Diese Werkabkürzung muss eindeutig, dh einmalig sein und folgt den in der Redaktionsrichtlinie C.H.BECK/Franz Vahlen festgelegten Vorgaben.


Die Eindeutigkeit in Bezug auf die Werkabkürzungen bezieht sich auf die abstrakte Konstruktion „Werk“, sie ist also losgelöst vom Begriff des einzelnen Buchs.


Werke können daher in unterschiedlichen Formen vorkommen.


Einbändige Werke beispielsweise zeichnen sich dadurch aus, dass der komplette Inhalt des Bandes als eine Einheit betrachtet wird.


Andererseits gehören zum Werk „Münchener Kommentar BGB“ alle bisher erschienenen Auflagen und jeweils alle Bände einer Auflage. Für alle diese Auflagen und Bände gilt dann jeweils die Werkabkürzung „MüKoBGB“.


Da für jeden Band und jede Auflage jeweils ein Datensatz in der Werkabkürzungsdatenbank existieren soll, muss auch die Vergabe derselben Werkabkürzung innerhalb eines abstrakten Werkes möglich sein. Diese Bedingung wird durch ein entsprechendes Datenmodell vom ZITIERPORTAL unterstützt.


Zu beachten ist auch, dass die Zusammengehörigkeit verschiedener Bände/Auflagen zu einem Werk sich nicht notwendigerweise durch eine identische Werkabkürzung ausdrückt. Im Gegenteil: Die Werkabkürzung kann sich über die Auflagen hinweg ändern, wenn zB Autoren hinzukommen oder entfallen.


II. Zitiervorschlag/Grundsätzliches zur Festlegung einer Werkabkürzung

Um eine richtige Zitierweise und damit eine optimale Verlinkung der im Verlag C.H.BECK/Vahlen/Nomos erscheinenden Werke auf beck-online.DIE DATENBANK zu gewährleisten, ist in jedem Werk ein verbindlicher Zitiervorschlag anzugeben, der die gültige Werkabkürzung und das Zitiermuster enthält.


Die geltende Werkabkürzung ist über das ZITIERPORTAL abrufbar. Die Grundsätze der Festlegung von Werkabkürzungen sind zur Bildung eines verbindlichen Zitiervorschlags zu beachten. Der Zitiervorschlag ist bei Printwerken auf der Rückseite des Titelblattes oder an anderer prominenter Stelle und bei originären Onlinewerken auf dem Titelblatt selbst anzugeben.


Die Werkabkürzungen für Werke der Verlage C.H.BECK/Vahlen/Nomos werden von der Koordinationsstelle Redaktionsrichtlinie festgelegt und sind verbindlich.


Bitte beachten: Im Hinblick auf das inzwischen führende Onlinemedium werden die Online-Kommentare nicht mehr mit der Werkabkürzung ihrer Printversion, sondern ausschließlich mit der Werkabkürzung ihrer Onlineversion zitiert.


Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB, 4. Auflage 2019 (Printausgabe des BeckOK BGB)
Für Literaturzitate ist stets die Onlinefassung heranzuziehen:
BeckOK BGB/Förster BGB § 823 Rn. 7

III. Werkabkürzung mit „Markenname“

Kann ein Werk einer Marke von C.H.BECK oder Nomos zugeordnet werden, so ist der Markenname im Zitiervorschlag zu nennen. Auf die Angabe der Herausgebernamen wird verzichtet. Die Werkabkürzung wird durch die Angabe der Marke und des Rechtsgebiets/Gesetzes gebildet. Die Rechtsgebietsabkürzung ergibt sich aus dem Verzeichnis mit den allgemeinen Abkürzungen.


Marke Verbindliche Abkürzung der Marke Beispiele für Werkabkürzung
1. Beck’sche Formularbücher BeckFormB BeckFormB GmbHR
2. Beck’sche Handbücher BeckHdB BeckHdB AG
3. Beck’sche Onlineformulare
(Vertrag und Prozess)
BeckOF-V
BeckOF-P
BeckOF-V
BeckOF-P
4. Beck’sche Online-Kommentare BeckOK BeckOK FamFG
5. Münchener Anwaltshandbücher MAH MAH ErbR
6. Münchener Handbücher MHdB MHdB AG
7. Münchener Kommentare MüKo MüKoBGB
8. Münchener Prozessformularbücher MPFormB MPFormB ArbR
9. Münchener Vertragshandbuch MVHdB MVHdB I GesR
10. Notar- und Gestaltungspraxis NotGP Herrler GesR-NotGP
11. Beck’sche Kommentare Beck Beck TKG
12. Praxis der Kommunalverwaltung PdK- PdK-Bund
13. Nomos Kommentare (= Nomos Großkommentare) NK- NK-BGB
14. Nomos Handkommentare HK- HK-ArbR (Ausnahmen: HaKo-KSchR, HaKo-BetrVG, HaKo-HGB)
15. Nomos Lehr- und Praxiskommentare LPK- LPK-SGB X
16. Nomos Stichwortkommentare SWK- SWK-ArbR
17. Nomos Formularbibliothek Vertragsgestaltung FormBib-V FormBib-V FamR
18. Nomos Formularbibliothek Zivilprozess FormBib-Z FormBib-Z BauR
19. Nomos Formularbücher FormB- FormB-VerkR
20. Nomos Gesetzesformulare GForm- GForm-ZPO
21. Nomos Prozesshandbücher PHdB- PHdB-SozS

IV. Werkabkürzungen für Lehrbücher/Studienliteratur

Bei Lehrbüchern wird die Werkabkürzung durch die Nennung des Autorennamens und der Rechtsgebietsabkürzung, die aus dem Verzeichnis mit den allgemeinen Abkürzungen zu entnehmen ist, gebildet.


Name des Werkes Werkabkürzung
Dethloff, Familienrecht, 32. Aufl. 2018 Dethloff FamR

V. Werkabkürzungen für sonstige Werke

Die Werkabkürzung ergibt sich aus der Nennung der Namen der namensgebenden Herausgeber bzw. Autoren und bei Monografien sowie Handbüchern eines Zusatzes, zB einer Rechtsgebietsabkürzung. Ist bei Handbüchern das Wort „Handbuch“ Bestandteil des Umschlags, so ist auch das Kürzel „HdB“ Bestandteil des Titelzusatzes und wird dort grundsätzlich – durch Bindestrich verbunden – nachgestellt. Dabei ist – neben der Detailtypographie – unerheblich, ob das Wort Bestandteil des Haupttitels oder eines Untertitels ist oder als Begriff für sich alleine steht (Beispiel: „Ein Handbuch“). Ergibt sich der Begriff „Handbuch“ jedoch nur aus der Reihenbezeichnung eines Werks, so gilt dies nicht und der Bestandteil „-HdB“ entfällt im Titelzusatz.


Name des Werkes Werkabkürzung
Kogel, Strategien beim Zugewinnausgleich, 6. Aufl. 2019 (= Monografie) Kogel Zugewinnausgleich

Name des Werkes Werkabkürzung
Oppenländer/Trölitzsch, Praxishandbuch der GmbH-Geschäftsführung, 3. Aufl. 2020 (= Handbuch mit Nennung von „Handbuch“ im Haupttitel) Oppenländer/Trölitzsch GmbH-GF-HdB
Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl. 2012 (= Handbuch mit Nennung von „Handbuch“ im Untertitel) Lange MarkenR-HdB
Krafka, Registerrecht, 11. Aufl. 2019 (= Handbuch ergibt sich aus der Reihenbezeichnung und nicht aus dem Titel, daher entfällt der Titelzusatz) Krafka RegisterR

Ein Zusatz wird im Übrigen immer dann bei allen Werktypen angefügt, wenn ansonsten eine Verwechslungsgefahr zu anderen Werken besteht.


Name des Werkes Werkabkürzung
Benkard, Europäisches Patentübereinkommen – EPÜ, 3. Aufl. 2019
Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl. 2015
Benkard EPÜ
Benkard PatG

Grundsätzlich werden die Namen der namensgebenden Herausgeber bzw. Autoren ausgeschrieben.


Name des Werkes Werkabkürzung
Bredemeier/Neffke, TVöD/TV-L, 5. Aufl. 2017 Bredemeier/Neffke

Ab drei oder mehr Herausgebern/Autoren kann die Werkabkürzung entweder in Form der Abkürzung durch die Initialen – die ohne Schrägstriche aneinandergefügt werden – oder durch Nennung der Namen – die mit Schrägstrichen aneinandergefügt werden – gebildet werden.


Name des Werkes Werkabkürzung
Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016 BKL oder Battis/Krautzberger/Löhr
Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 4. Aufl. 2020 EBJS oder Eben-roth/Boujong/Joost/Strohn

Sollte es zwischen der Werkabkürzung in Form der Abkürzung mit den Initialen der drei oder mehr Herausgebern und anderen feststehenden Abkürzungen des täglichen Lebens, Gesetzeskürzeln, nationalen oder internationalen Markennamen, Parteien, Organisationen und anderen Gruppierungen zu einer Gleichheit und daher zu Verwechslungsgefahr kommen, ist das Werk durch die Nennung der vollständigen Herausgebernamen abzukürzen.


Das Adelsprädikat „v.“ oder zusammengesetzte Formen wie „von der“ usw. werden in der sich aus den Initialen der namensgebenden Herausgeber bzw. Autoren zusammensetzenden Abkürzung nicht genannt.


Name des Werkes Werkabkürzung
Kremer/Bachmann/Lutter/ von Werder, Deutscher Corporate Governance Kodex, 8. Aufl. 2021 KBLW oder Kremer/Bachmann/Lutter/v. Werder
Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit Behindertengleichstellungsgesetz, 4. Aufl. 2015 KHM oder Kossens/von der Heide/Maaß

Ein Doppelname wird als ein Name gezählt. Bei der Abkürzung durch Initialen wird jeweils nur die erste Initiale des Doppelnamens aufgeführt.


Name des Werkes Werkabkürzung
Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020 MKLS

Vornamen werden bei Verwechslungsgefahr dem Familiennamen ausnahmsweise mit Punkt abgekürzt vorangestellt. Das Adelsprädikat „von“ wird „v.“ abgekürzt, während zusammengesetzte Adelsprädikate wie „von der, von dem“ usw. ausgeschrieben bleiben.


K. Maier; N. Schneider; v. Caemmerer; von der Heide; von dem Bussche

VI. Angabe einer Bandzahl

Ist im Rahmen der Bildung der Werkabkürzung die Angabe eines Bandes notwendig, so erfolgt diese unter Hinzufügung der römisch gezählten Bandnummer.


Name des Werkes Werkabkürzung
Hoffmann-Becking, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4: Aktiengesellschaft, 5. Aufl. 2020 MHdB GesR IV